Gemeinde Windach übernimmt Bürgschaft
16. März 2009 von dorfladen-netzwerk | kein Kommentar
Um die Nahversorgung in ländlichen Räumen zu sichern, engagieren sich auch immer mehr Kommunen: Zuschüsse, Beteiligungen an Gesellschaften oder Genossenschaften sowie Bürgschaften sind Formen kommunaler Beteiligungen, um die Nahversorgung zu sichern.Die Gemeinde Kirchlinteln in Niedersachsen übernahm für die beiden Dorfläden “von Bürgern für Bürger” (Lintler Laden in Bendingbostel und Dorfladen Otersen) die nationale Ko-Finanzierung und stellte Zuschüsse bereit, damit EU-Zuschüsse in gleicher Höhe (z.B. 25.000 €) fließen konnten. In Bayern sind bereits Gemeinden als Betreiber eines Dorfladens aufgetreten. Einige Gemeinden beteiligen sich als Mit-Gesellschafter oder als Genosse an einer Bürger-Gesellschaft oder Bürger-Genossenschaft.
In Windach bei Augsburg übernahm die Gemeinde Windach für sechs Monate eine Bürgschaft in Höhe von 60.000 €. Das Landsberger Tagblatt berichtete am 14.1.2009. Den Bericht veröffentlichen wir hier in Auszügen.
Windach. Am 26. Februar wird der Schlossmarkt im ehemaligen Supermarkt in Windachs Dorfmitte eröffnet. Die Gemeinde wird eine Bürgschaft übernehmen, der Genossenschaft aber nicht beitreten. Dazu hat sich der Gemeinderat in der jüngsten Sitzung entschlossen.
In Windach hat sich wie berichtet eine Genossenschaft gegründet, um den Supermarkt inmitten des Ortes zu übernehmen. Der Vorsitzende des Aufsichtsrates, Gerhard Altschäffl, berichtete, dass ein Eigenkapital von rund 62 000 Euro vorhanden sei. Knackpunkt ist die Vorfinanzierung des Warenangebots. Für die Waren im Erstbestand muss mit 75 000 Euro gerechnet werden. Der Hauptlieferant sei jedoch bereit, einen Lieferantenkredit von 90 Tagen zu bewilligen, so Altschäffl. Das heißt, erst nach drei Monaten muss die Genossenschaft die Waren bezahlen, was über einen monatlichen Betriebsmittelkredit gewährleistet werden könnte.
50 Anteile über insgesamt 7500 Euro
Wenn die Gemeinde als Genosse einsteigt und die maximal möglichen 50 Anteile zeichnet, wäre der Lieferant bereit, die Kreditzeit auf 180 Tage zu verlängern. So lautete auch der Antrag, die Gemeinde möge Genosse werden und für 7500 Euro Anteile zeichnen. Außerdem sei es ein Zeichen, „dass wir an einem Strang ziehen“. Die Gemeinde sichere so die Grundversorgung und unterstütze den Bürgerwillen nach einem Laden im Ort. Jeder Genosse haftet laut Altschäffl nur mit seinen Anteilen, weitere Forderungen könnten nicht auf die Gemeinde zukommen. Primär sei die Genossenschaft nicht an Gewinnerzielung interessiert, sondern solle dem Gemeinwohl dienen.
Bürgermeister Walter Graf hat beim Landratsamt nachgefragt, inwieweit die Gemeinde Genosse werden und sich an einem wirtschaftlichen Unternehmen beteiligen darf. Dort hält man dies für möglich, da die Gründung der Genossenschaft ja offenbar erforderlich gewesen sei, „weil kein privater Betreiber eine entsprechende Versorgungsleistung anbietet“. Der öffentliche Zweck müsse jedoch in der Satzung verankert sein, so die Schlussfolgerung der Rechtsexperten im Landratsamt, und die Gemeinde müsse angemessen Einfluss nehmen können.
Was tun, wenn andere Interessenten kommen?
Dies war für Graf und einige Gemeinderäte ein Problem. Denn nach den allgemeinen Vorgaben im Genossenschaftsrecht hat jeder Genosse nur eine Stimme. Als weitere Schwierigkeit wurde gesehen, wie die Gemeinde reagieren solle, wenn andere Interessenten kämen: „Was macht die Gemeinde, wenn jemand auf dem Grundstück xy einen Lebensmittelmarkt eröffnen will? Kann ich tätig werden, wenn ich am Konkurrenzunternehmen beteiligt bin?“, fragte Graf.
Wolfgang Albrecht brachte ein, dass es schon eine Teilversorgung mit Bäcker und Metzger gebe, deren Interessen abgewägt werden müssten. Markus Hirt und Inda Rind führten dagegen an, dass andere Gemeinden, zum Beispiel Hurlach, auch am Dorfladen beteiligt seien. Für Graf ist dies jedoch eine andere Situation, in Hurlach habe es einen Versorgungsnotstand gegeben. Graf spielte offensichtlich darauf ab, dass Supermarktbetreiber Interesse an einem Einkaufsmarkt vor den Toren Windachs gehabt hatten, was jedoch auf Widerstand aus der Bevölkerung gestoßen war. Letztendlich erschien der Mehrheit die Übernahme einer Bürgschaft gegenüber dem Hauptlieferanten über 60 000 Euro und sechs Monate, wie von Felix Niedermeier vorgeschlagen, als geeignetere Unterstützung des Schlossmarktes, da die Gemeinde danach wieder unabhängig sei.
















