Ein Plädoyer für den „wirtschaftlichen Verein“ (w.V.) als preisgünstige und unbürokratische Rechtsform für Dorfgemeinschaftsläden hat der Zentralverband der Konsumgenossenschaft ZdK in Hamburg veröffentlicht. Das 52-seitige Buch der Autoren Detlef Grumbach und Dr. Burchard Bösche ist im Buchhandel unter der ISBN 978-3-839190-41-8 erhältlich.Immer mehr Dörfer sind ohne jede Einkaufsmöglichkeit. Die Konzentration im Einzelhandel verlängert die Einkaufswege, die für viele kaum noch zu bewältigen sind. Zunehmend bilden sich Initiativen, die sich ihre eigenen Läden schaffen. Sie bilden schon ganze Netzwerke. Kostendeckend sind die Läden oft nicht. Sie leben von ehrenamtlichem Engagement, von unbezahlter Arbeit. Ärgerlich ist, dass unser Rechtssystem dafür keine geeignete Rechtsform zur Verfügung stellt. Die eingetragenene Genossenschaft ist für Kleinstunternehmen zu bürokratisch und zu teuer. Der e.V. darf für Wirtschaftsunternehmen nicht genutzt wwerden. Zwar gibt es im BGB den wirtschaftlichen Verein, der aber bedarf der staatlichen Genehmigung, die bislang grundsätzlich nicht erteilt wird. Aber es gibt eine Ausnahme: Rheinland-Pfalz genehmigt für Dorfgemeinschaftsläden den wirtschaftlichen Verein. Wie segensreich diese Politik ist, wird in diesem Buch beschrieben.
Das Problem kleiner Gemeinschaftsunternehmen stellt sich nicht nur bei den Dorfläden. Beid en Weltläden, die noch überwiegend als e.V. arbeiten, ist die Lage vergleichbar. Auch hier fehlt die Rechtssicherheit. Und schließlich ist es nicht nur eine Frage des Verkaufs. Es geht auch um kleine Dienstleistungsunternehmen, etwa beim Landfrauenservice, die auf eine passende und das heißt vor allem preisgünstige und unbürokratische Rechtsform angewiesen sind. Dafür wird in diesem Buch plädiert.
Kurz vor dem Redaktionsschluß für dieses Buch erfolgte auch in Niedersachsen die staatliche Genehmigung für einen wirtschaftlichen Dorfladen-Verein – den Dorfladen Otersen w.V.