Der Bund fördert mit BAFA-Zuschüssen mittlere und große Lebensmittel-Geschäfte (Supermärkte, Discounter), die in die Erneuerung der Kältetechnik investieren. Kleine Dorfläden gehen dagegen leer aus und erhalten keine Bundes-Förderung. Das ist das Ergebnis einer Datenerhebung bei den Mitglieds-Dorfläden der Bundesvereinigung multifunktionaler Dorfläden (BmD). Der Vorstand der Bundesvereinigung hat deshalb eine Initiative gegenüber der Bundespolitik und den zuständigen Ministerien gestartet, um diese Benachteiligung zu beseitigen.
Die an der Datenerhebung beteiligten Dorfläden aus zahlreichen Bundesländern zeichnen sich durch folgende Eckdaten (Durchschnittswerte) aus:
- 153 qm Ladenfläche
- 387.000 € Jahres-Nettoumsatz
- 36.712 Kilowattstunden Stromverbrauch jährlich
Lebensmittelgeschäfte, die Energiekosten sparen und einen Beitrag zum Klimaschutz leisten wollen, beauftragen in der Regel eine qualifizierte Energieberatung. Vom Bund werden Energieberatung und Durchführungsbegleitung mit BAFA-Zuschüssen gefördert – zum Beispiel mit bis zu 6.000 € Zuschuss bei 7.500 € Kosten für die Energieberatung – allerdings nur, wenn die Energiekosten mindestens 10.000 € jährlich betragen.
Bei den befragten Dorfläden betrugen die jährlichen Energiekosten im Durchschnitt 8.184 € – für kleine Lebensmittelgeschäfte trotzdem ein hoher Kostenfaktor. Nur 20 % der befragten Dorfläden wenden jährlich 10.000 bis 12.000 € auf. Die kleinen Lebensmittelgeschäfte mit weniger als 10.000 € Energiekosten erhalten aber nicht 6.000 € Bundeszuschuss, sondern nur 1.200 € und müssen den überwiegenden Teil der Kosten selbst tragen.
Ergebnis so einer Energieberatung bei einem der Mitglieds-Dorfläden war die Empfehlung, die alte Kälte-Verbundanlage und die alten Kühlmöbel vollständig zu erneuern. Die über 50.000 € teure Investition würde sich ohne die übliche Bundes-Förderung aber erst in 26 Jahren durch die eingesparten Energiekosten amortisieren. Als Ausgleich für diese Investions-hemmenden, sehr langen Amortisationszeiten vergibt der Bund ja die BAFA-Fördermittel. Bis Ende 2018 wäre die Investition in Energieeinsparung und Klimaschutz noch mit 50 % BAFA-Zuschuss gefördert worden.
Seit einer Richtlinien-Änderung zum 1.1.2019 sind dafür aber Voraussetzungen erforderlich, die kleine Lebensmittelgeschäfte in der Regel aber nicht erfüllen. Erst ab einer Kälteleistung von 15 Kilowatt haben LEH-Geschäfte eine Chance auf eine Bundesförderung. 15 KW Kälteleistung entsprechen überschlägig ausgedrückt rund 25 laufende Meter Kühlmöbel, die von einer Kälte- und Tiefkühl-Verbundanlage versorgt werden.
Die Bandbreite der von der Bundesvereinigung erhobenen Daten zum Umfang der Kälte- und Tiefkühl-Möbel
- Tiefkühl-Truhen und Tiefkühl-Regale
- Kühl-Regal (z.B. Molkerei-Produkte)
- Kühl-Bedientresen
beträgt 7 bis 25 lfd. Meter – der Durchschnittswert 14,2 lfd. Meter.
Nur ein einziger Dorfläden erreicht gerade so die erforderliche Marke von 25 lfd. Metern – alle anderen Dorfläden gingen bei der Bundes-Förderung vollständig leer aus.
Auch gegen diese Benachteiligung ist der Vorstand der Dorfladen-Bundesvereinigung jetzt mit einem Dialog-Papier gegenüber Bundespolitik und den beiden zuständigen Bundesministerien aktiv geworden und will entsprechend Einfluss nehmen und die Interessen der kleinen Dorfläden vertreten.
Otersen, 3.10.2019
Günter Lühning, 1. Vorsitzender der Bundesvereinigung