Mindestlohn ab 01.01.2025

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland fest verankert und wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Dieses legt fest, für wen und in welchen Fällen der Mindestlohn zu zahlen ist, und bestimmt auch die Grundlage für dessen Höhe. Alle zwei Jahre wird die Anpassung des Mindestlohns von einer unabhängigen Kommission der Tarifpartner beschlossen. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen und wird von Wissenschaftlern beraten.

Aktuell beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 12,82 € ist bereits für den 1. Januar 2025 vorgesehen.

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Weihnachts- und Neujahrsgrüße der Vorstandschaft

Liebe Mitglieder,

die Weihnachtszeit gibt uns die Möglichkeit, innezuhalten, das vergangene Jahr zu reflektieren und Dankbarkeit auszudrücken. In einer hektischen und schnelllebigen Zeit, in der wechselnde Vorgaben und zunehmende Bürokratie die Arbeit für unsere Dorfläden erschweren, bleibt ihre Bedeutung für die Nahversorgung und das soziale Miteinander in unseren Gemeinden unverzichtbar.

Wir möchten uns herzlich bei Euch für Euer Engagement in den Dorfläden und Eure Treue zu unserem Verein bedanken. In dieser besonderen Zeit denken wir auch an unseren in diesem Jahr verstorbenen Ersten Vorsitzenden Günter Lühning. Unsere Gedanken sind bei ihm und seiner Familie.

Wir wünschen Euch und Euren Familien ein friedliches und frohes Weihnachtsfest, erholsame Momente und einen guten Start in ein gesundes, glückliches und erfolgreiches Jahr 2025.

Lasst uns gemeinsam die Idee und den Geist der Dorfläden ins neue Jahr tragen – es lohnt sich!

Mit freundlichen, kollegialen Grüßen
Die Vorstandschaft

Farchanter Dorfladen erhält Auszeichnung

Bayerischer Handelsverband verleiht Zertifikat

Bereits bei der Eröffnung im August 2013 hatte Geschäftsführer Peter Böhmer eine klare Vision: Ein Dorfladen, der auf Regionalität, Biolebensmittel, Nachhaltigkeit und generationenfreundliches Einkaufen setzt.

„Ein Geschäft für alle – insbesondere für Senioren. Damit leisten wir einen wichtigen Beitrag dazu, dass Menschen in Farchant selbstbestimmt alt werden können“, betonte Böhmer bei der feierlichen Übergabe des Zertifikats.

Seit 2010 zeichnet der Bayerische Handelsverband Unternehmen aus, die durch barrierefreies, komfortables und angenehmes Einkaufen für alle Altersgruppen überzeugen. Experten des Handelsverbandes beraten dabei die Geschäfte und definieren klare Kriterien – etwa Mindestgangbreiten von 90 cm zwischen den Regalen.

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Gemeinsam für unser Dorf – Anpacken mit Herz und Hand

Der Beitrag auf NDR beleuchtet unter anderem das inspirierende Projekt des Dorfladens in Otersen.

22.11.2024 | die nordstory | NDR

Immer mehr Menschen verlassen ihre Dörfer und ziehen in die Stadt. Die Folge: Tante-Emma-Läden, Gaststätten und Banken müssen schließen. Seit einiger Zeit gibt es aber eine neue Gegenbewegung. Überzeugte Dorfbewohner nehmen ihr Glück selbst in die Hand und kämpfen gegen diesen Trend. Sie packen an und retten den Supermarkt, die Kneipe oder das Schwimmbad. Die Einwohner schließen sich zusammen und ziehen ehrenamtlich in einer Bürgergenossenschaft an einem Strang.

https://www.ardmediathek.de/video/die-nordstory/gemeinsam-fuer-unser-dorf-anpacken-mit-herz-und-hand/ndr/Y3JpZDovL25kci5kZS9wcm9wbGFuXzE5NjM0MjM3MV9nYW56ZVNlbmR1bmc

Hinweise zur eAU(elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit 2023 die bisherige Krankmeldung in Papierform.

Wichtig zu beachten:
Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben (gemäß § 5 Abs. 1 EFZG).

Wird diese Mitteilungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, kann unter Umständen eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

Hinweis:
Diese Information dient lediglich der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Dorfladen Bolzum als „Dorfladen des Jahres 2024“ ausgezeichnet

Der Dorfladen Bolzum, ein zentraler Treffpunkt und Herzstück des Ortes, wurde am 26. Oktober 2024 für sein herausragendes Engagement und seine Bedeutung für die Region geehrt. Der Verein „Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland e. V.“ verlieh dem Bolzumer Dorfladen den Titel „Dorfladen des Jahres 2024“, begleitet von einer feierlichen Zeremonie und großem Interesse aus der Dorfgemeinschaft und darüber hinaus.

Die Laudatio wurde von Anton Brand, dem Zweiten Vorsitzenden des Vereins, gehalten. In seiner Ansprache lobte Brand das Konzept des Dorfladens Bolzum, das auf Gemeinschaft, Mut und Eigeninitiative aufbaut. Seit der Eröffnung im Jahr 2015 fungiert der Dorfladen nicht nur als Nahversorger, sondern auch als lebendiger Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner. „Hier sind Bürgerinnen und Bürger mehr als nur Kunden – sie sind Investoren, Betreiber und Teilhaber an einem lebendigen Projekt, das das Dorfleben bereichert,“ sagte Brand. Der Laden bietet regionale Produkte an und unterstützt so die lokale Wirtschaft, während das Dorfcafé zu einem Ort der Begegnung geworden ist.

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Wichtiges Grundsatzurteil zu Preisreduzierungen!

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Händler in ihrer Werbung mit Preisreduzierungen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zwischendurch teurer war.

Das Urteil ist veröffentlicht unter: Az.: C330/23, 26.9.2024.

Es soll damit verhindert werden, dass Händler die Kunden in die Irre führen, „indem sie den angewandten Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen“.

Die Prozentangaben müssten sich laut der Richter beim EuGH somit immer auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage und nicht auf den zuletzt geltenden Preis beziehen.

Dorfladen Bolzum wird mit der Auszeichnung „Dorfladen des Jahres 2024“ geehrt

Gemeinschaftliches Bürger-Projekt erhält Anerkennung für herausragendes Engagement und nachhaltige Dorfversorgung

Die Auszeichnung „Dorfladen des Jahres 2024“ wird an den Dorfladen Bolzum vergeben. Die Ehrung wird vom Verein „Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland e. V.“ verliehen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, herausragende Leistungen und besondere Initiativen in Dorfläden mit dieser Auszeichnung zu würdigen. Der Dorfladen Bolzum überzeugte die Jury mit seinem beispielhaften Engagement für die Dorfgemeinschaft, seinem innovativen Konzept und seinem Beitrag zur lokalen Versorgung.

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Dorfladler bei der Regionalbewegung – Lob für Farchant

Im Rahmen der Grüne Woche 2024 fand in Berlin die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Regionalbewegung statt. Unser 2. Vorsitzende Anton Brand (Gleiritsch) und unser 1. Vorsitzender Günter Lühning (Otersen) vertraten unseren Verein. Für Peter Böhmer, Geschäftsführer des Farchanter Dorfladens gab es viel Lob und Applaus, für die gute Ausrichtung des mehrtägigen 11. Bundestreffens der Regionalbewegung in Farchant, das im Sommer letzten Jahres über 200 Teilnehmende in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen lockte.

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