Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland fest verankert und wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Dieses legt fest, für wen und in welchen Fällen der Mindestlohn zu zahlen ist, und bestimmt auch die Grundlage für dessen Höhe. Alle zwei Jahre wird die Anpassung des Mindestlohns von einer unabhängigen Kommission der Tarifpartner beschlossen. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen und wird von Wissenschaftlern beraten.
Aktuell beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 12,82 € ist bereits für den 1. Januar 2025 vorgesehen.
Diese kontinuierlichen Erhöhungen stellen insbesondere für kleinere Betriebe wie Dorfläden eine große Herausforderung dar. Neben ohnehin hohen Energiekosten erschwert der Mindestlohn die wirtschaftliche Stabilität unserer Läden erheblich. Aus unserer Sicht waren die Erhöhungen in den letzten Jahren oft zu schnell und ließen wenig Zeit, um sich auf die neuen Gegebenheiten einzustellen. Dies führte in vielen Fällen zu einschneidenden Veränderungen bei Abläufen, Preisgestaltung und Öffnungszeiten. Solche Anpassungen hatten nicht nur wirtschaftliche Folgen, sondern beeinflussten auch das soziale Umfeld der Dorfläden und die Zufriedenheit der Kundinnen und Kunden negativ.
Die Frage, wie eine mögliche neue Regierung im Jahr 2025 mit dem Thema Mindestlohn umgehen wird, bleibt spannend. Für Dorfläden wäre eine „Verschnaufpause“ sowie moderate und besser planbare Anpassung wünschenswert, um ihre Rolle als wichtige Nahversorger im ländlichen Raum nachhaltig zu sichern.