Mindestlohn ab 01.01.2025

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland fest verankert und wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Dieses legt fest, für wen und in welchen Fällen der Mindestlohn zu zahlen ist, und bestimmt auch die Grundlage für dessen Höhe. Alle zwei Jahre wird die Anpassung des Mindestlohns von einer unabhängigen Kommission der Tarifpartner beschlossen. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen und wird von Wissenschaftlern beraten.

Aktuell beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 12,82 € ist bereits für den 1. Januar 2025 vorgesehen.

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Südtirol und Voralberg zahlen Dorfläden Betriebskosten-Zuschüsse

Nicht nur das österreichische Bundesland Voralberg (780.000 € für 48 Dorfläden) zahlt zur Aufrechterhaltung der Nahversorgung im ländlichen Raum Betriebskosten-Zuschüsse, sondern auch in Südtirol in Italien erhalten die letzten Nahversorger auf dem Lande jährlich bis zu 11.000 € Landeszuschuss zur „Aufrechterhaltung der Nahversorgung“.

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Energiespar-Projekt: Datenerhebung bis 15.9.2019 verlängert

Die Datenerhebung für das Energiespar-Projekt wurde bis 15.9.2019 verlängert. Bis Mitte September können kleine Lebensmittelgeschäfte und Dorfläden auf dem Lande ihre Daten in einem Vordruck eintragen und einsenden. Die bisherige Auswertung hat die Befürchtung bestätigt: Kein Dorfladen würde für Investitionen in neue Kühltechnik und Kühlmöbel einen Bundeszuschuss erhalten und nur 2 Dorfläden würden den vollen Zuschuss (6.000 € statt nur 1.200 €) für eine Energieberatung erhalten.

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780.000 € Betriebskosten-Zuschüsse für 48 Dorfläden – in Österreich

Während in Deutschland 85 % der kleinen Lebensmittelgeschäfte seit 1990 geschlossen haben, werden seit über 20 Jahren im österreichischen Bundesland Voralberg Betriebskosten-Zuschüsse zum Verlustausgleich nach Bilanz-Vorlage ausgezahlt – bis zu 25.000 € jährlich. Voralberg reagierte, als sich die Zahl kleiner Lebensmittelgeschäfte halbiert hatte – und stoppte damit das Sterben der Dorfläden. 2018 wurden 48 Betriebskostenzuschüsse über insgesamt rund 780.000 € – also rund 16.000 € pro Antrag stellendem Dorfladen – 80 % vom Land – 20 % von der Gemeinde. Damit hat das Land Voralberg das Sterben vieler kleiner Nahversorger verhindert, den Menschen auf dem Lande Lebensqualität erhalten und weite Einkaufsfahrten und unnötigen CO 2-Ausstoß verhindert. Ein Modell auch für Deutschland? Schreiben Sie uns Ihre Meinung – an Günter Lühning dorfladen-netzwerk(at)otersen.de

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12 € Mindestlohn würde für Dorfladen-Schließungswelle sorgen – Offener Brief an Bundespolitik

Berlin. „Wir würden den engagierten Dorfladen-Mitarbeitern gerne 12 € Stundenlohn zahlen, befürchten nach den Forderungen von drei SPD-Bundespolitikern bei der geforderten Erhöhung des Mindestlohns auf 12,00 Euro aber eine massive Schließungswelle bei kleinen Lebensmittelgeschäften auf dem Lande“, betont die Bundesvereinigung multifunktionaler Dorfläden. Deren Vorsitzender Günter Lühning hat jetzt einen offenen Brief an die Partei- und Fraktionsvorsitzenden im Bundestag und an die neue Kommission „Gleichwertige Lebensverhältnisse“ geschrieben. Weiterlesen