Mindestlohn ab 01.01.2025

Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn ist seit dem 1. Januar 2015 in Deutschland fest verankert und wird durch das Mindestlohngesetz (MiLoG) geregelt. Dieses legt fest, für wen und in welchen Fällen der Mindestlohn zu zahlen ist, und bestimmt auch die Grundlage für dessen Höhe. Alle zwei Jahre wird die Anpassung des Mindestlohns von einer unabhängigen Kommission der Tarifpartner beschlossen. Diese Kommission setzt sich aus Vertretern von Arbeitgeberverbänden und Gewerkschaften zusammen und wird von Wissenschaftlern beraten.

Aktuell beträgt der Mindestlohn seit dem 1. Januar 2024 12,41 € pro Stunde. Eine weitere Erhöhung auf 12,82 € ist bereits für den 1. Januar 2025 vorgesehen.

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Hinweise zur eAU(elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)

Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit 2023 die bisherige Krankmeldung in Papierform.

Wichtig zu beachten:
Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben (gemäß § 5 Abs. 1 EFZG).

Wird diese Mitteilungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, kann unter Umständen eine Abmahnung gerechtfertigt sein.

Hinweis:
Diese Information dient lediglich der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Wichtiges Grundsatzurteil zu Preisreduzierungen!

Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Händler in ihrer Werbung mit Preisreduzierungen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zwischendurch teurer war.

Das Urteil ist veröffentlicht unter: Az.: C330/23, 26.9.2024.

Es soll damit verhindert werden, dass Händler die Kunden in die Irre führen, „indem sie den angewandten Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen“.

Die Prozentangaben müssten sich laut der Richter beim EuGH somit immer auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage und nicht auf den zuletzt geltenden Preis beziehen.

Eintrag im neuen Transparenzregister erforderlich?

Seit dem 01.10.2017 ist in Deutschland das sogenannte „Transparenzregister“ auf der rechtlichen Grundlage des Gesetzes über das Aufspüren von Gewinnen aus schweren Straftaten (Geldwäschegesetz – GwG) eingeführt worden. Dorfläden sollten prüfen, ob eine Eintragung im Transparenzregister erfolgen muss.

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Rechtsform, Gemeinnützigkeit, Energiespar-Förderung, Zuschüsse für Qualifizierungen gefordert

Günter Lühning

Nach der ausführlichen Beantwortung der Fragen für das Forschungsprojekt „Dynamik der Nahversorgung in ländlichen Räumen“ des Thünen-Bundesforschungsinstitutes gab Günter Lühning als Vorsitzender der Dorfladen-Bundesvereinigung im Gespräch mit Thünen-Mitarbeiter Winfried Eberhardt noch einige Wünsche und Forderungen zu Protokoll. Weiterlesen

1. Web-Seminar: Neue Datenschutzverordnung

Premiere bei der Dorfladen-Bundesvereinigung. Erstmals seit der Gründung 2016 wird die Bundesvereinigung multifunktionaler Dorfläden (BmD) ihren inzwischen über 70 Mitgliedern ein Webinar, ein Seminar per Internet zur neuen Datenschutzverordnung anbieten. Die am 25. Mai 2018 in Kraft tretende DSGVO gilt auch für kleine Dorfläden und sieht empfindliche Strafen vor.

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