Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Händler in ihrer Werbung mit Preisreduzierungen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zwischendurch teurer war.
Das Urteil ist veröffentlicht unter: Az.: C330/23, 26.9.2024.
Es soll damit verhindert werden, dass Händler die Kunden in die Irre führen, „indem sie den angewandten Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen“.
Die Prozentangaben müssten sich laut der Richter beim EuGH somit immer auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage und nicht auf den zuletzt geltenden Preis beziehen.