Am 1.12.2020 ist die novellierte Kälte-Klima-Richtlinie des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) in Kraft getreten. Aufgrund einer fachlich fundierten Initiative der Dorfladen-Bundesvereinigung im September 2019 sind zukünftig auch Investitionen von kleinen Lebensmittelgeschäften und Dorfläden mit Bundesmitteln förderfähig – erstmals auch für Steckerfertige Kühlmöbel und nicht nur für Kälte-Verbundanlagen.
Seit Jahresbeginn 2019 gab es BAFA-Fördermittel des Bundes nur noch für mittlere und größere Lebensmittelgeschäfte. Dorfläden mit weniger als 15 KW Kälteleistung – vergleichbar mit 25 lfd. Metern Kühlmöbel – gingen bei den Fördermitteln leer aus. Diese Ungleichbehandlung und Benachteiligung kleiner LEH-Geschäfte wurde von der Dorfladen-Bundesvereinigung deutlich kritisiert und bereits im Sommer 2019 wurden entsprechende Forderungen in einem Dialog-Papier zur Verbesserung der Nahversorgung auf dem Lande verankert. Mitte September 2019 wurde Günter Lühning, Vorsitzender der Dorfladen-Vereinigung, in Berlin vorstellig und freute sich jetzt über positive Nachrichten vom BAFA-Bundesamt.
In einer von der Dorfladen-Vereinigung durchgeführten Umfrage wurden Daten und Fakten gesammelt. Vielfach sind in den 100 bis 200 qm kleinen Dorfläden ältere, gebrauchte Kühlmöbel mit hohem Stromverbrauch im Einsatz. Keiner der an der damaligen Umfrage beteiligten Dorfläden erfüllte die seit 2019 gültigen Mindestwerte von 15 KW Kälteleistung, weil in Dorfläden meistens nur Kühlmöbel mit 10 bis 15 lfd. Meter Länge im Einsatz sind, deutlich weniger als die erforderlichen 25 lfd. Meter.
Am 1.12.2020 ist nun eine neue Förderrichtlinie in Kraft getreten und die sachliche Argumentation und der Dialog mit den zuständigen Stellen und Fachleuten im Bundesministerium BMU und im BAFA-Bundesamt hatte den erhofften Erfolg: Jetzt sind auch kleine Lebensmittelgeschäfte, also der Inhaber-geführte und auch der bürgerschaftlich / genossenschaftlich geführte Dorfladen förderfähig. Fördermittel gibt es ab 2 lfd. Meter Kühlmöbel und für steckerfertige Kühlmöbel bis zu 10 lfd. Meter pro Standort.
„Bis zu 10 lfd. Meter steckerfertige Kühlmöbel“ – das können je nach Modell zum Beispiel
- 4 steckerfertige Tiefkühltruhen á 2,50 m oder
- 5 steckerfertige Tiefkühltruhen á 2,00 m
sein. Eine solche Investition würde mit rund 5.300 € BAFA-Zuschuss vom Bund gefördert.
Wenn kleine LEH-Geschäfte
- in den Klimaschutz investieren,
- Energiekosten sparen und
- die CO 2-Belastung
reduzieren wollen, dann empfiehlt sich oftmals ein vollständiger Austausch von Kühlmöbeln: von TK-Truhen oder -Regalen, von Kühl-Regalen oder Kühl-Bedientresen für Käse und Wurstwaren. Vorhandene Kühlmöbel, sind (weil bei Ladeneröffnung gebraucht gekauft) nicht selten 15, 20 oder noch älter. Diese „Schätzchen“ verfügen weder über Glasschiebedeckel auf den TK-Truhen, Glastüren vor den Kühl- oder TK-Regalen und auch nicht über LED-Beleuchtung und Energie-sparende Lüfter. Hohe Investition in neue Technik amortisieren sich durch geringere Stromverbräuche und Stromkosten-Ersparnisse oftmals aber erst in 20 Jahren – und unterblieben bisher in nicht geförderten Dorfläden. Das kann jetzt anders werden – Dank der neuen Förderrichtlinie.
Möglich ist auch die Förderung von
- steckerfertigen Kühlmöbeln (ab 2 m bis max. 10 m pro Standort)
und
- Kühlmöbeln für eine Kälte-Verbundanlage, also mit Kälteaggregaten, die außen am Dorfladen installiert sind. Vorteil: Die Abwärme der „Kältemaschine“ wird nicht im Laden-Inneren abgegeben.
„Aktuell sammelt unsere Dorfladen-Bundesvereinigung unter ihren 73 Mitglieds-Dorfläden Fragen zur neuen Förder-Richtlinie, die gemeinsam mit einem erfahrenen Energieberater und im direkten Dialog mit den BAFA-Bundesamt beantwortet werden sollen. Voraussichtlich laden wir in Kürze zu einer Online-Videokonferenz ein und treten zur Klärung offener Fragen in einen Dialog mit unseren Mitgliedern. Bei den aktuell von Oktober bis März laufenden Online-Seminaren haben wir mit diesem neuen Medium ja beste Erfahrungen gesammelt“, betont Günter Lühning, 1. Vorsitzender der Dorfladen-Bundesvereinigung und ergänzt „Mitglieds-Dorfläden mit Fragen und/oder Interesse an der Online-Videokonferenz schreiben uns einfach eine kurze Mail an luehning@dorfbegegnungslaeden.de .
Eine der ersten Fragen lautet z.B. „Wie hoch ist die Bundesförderung, wenn in Steckerfertige Kühlmöbel und zusätzlich in eine Kühlzelle / einne Kühlraum investiert wird“?
Ganz wichtig ist: Zuerst einen Förderantrag stellen und erst danach Aufträge erteilen.
Förderanträge können online direkt beim BAFA-Bundesamt gestellt werden