Unter dem Titel „Neue EU-Agrarpolitik: Möglichkeiten zur Förderung regionaler Verarbeitung und Vermarktung gestalten“ lud der Bundesverband der Regionalbewegung e.V. (BRB) gemeinsam mit der Deutschen Vernetzungsstelle Ländliche Räume (DVS) und dem EU-Forschungsprojekt LIAISON zu einer Informationsveranstaltung ein. Intention war es, aufzuzeigen, welche Fördermöglichkeiten die Europäische Kommission in ihrem Vorschlag für die neue Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) zum Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und nachhaltiger, regionaler Ernährung eröffnet und abzustimmen, wie diese Möglichkeiten Eingang in die nationale Förderpolitik finden können.
Aktuell wird die neue EU-Förderperiode inklusive des GAP Strategieplans vorbereitet. Die EU-Kommission hat ihre Vorgaben gemacht, nach denen der Bund zusammen mit den Ländern nun den sogenannten Nationalen GAP Strategieplan formuliert, der bis Ende des Jahres fertig gestellt sein muss.
„Für die Themen der Regionalbewegung – die Stärkung ländlicher Räume, Regionalvermarktung, regionale Wirtschaftskreisläufe und nachhaltige Landwirtschaft – sind die Förderung von Kooperationen, Vernetzung und Beratung der in der Regiobranche Aktiven enorm wichtig“, betonte Brigitte Hilcher, stellvertretende Geschäftsführerin des BRB im Rahmen der Veranstaltung. Chancen zur Förderung von solchen Beratungs- und Vernetzungsdienstleistungen durch Vereine und Verbände, wie der Regionalbewegung, die im Bereich Wissensaustausch und Innovationsnetzwerke aktiv sind, sieht Susanne von Münchhausen in dem von der EU Kommission geforderten Wissens- und Innovationssystem in der Land- und Forstwirtschaft AKIS (Agricultural Knowledge and Innovation System). Susanne von Münchhausen ist Projektleiterin des EU-Forschungsprojektes LIAISON, das u.a. auf die Stärkung von AKIS ausgerichtet ist.
„Die EU Kommission sieht vor, dass in der neuen Förderperiode stärkere Netzwerke für die Wissensgenerierung und den Wissensaustausch sowie die Innovationsentwicklung in der Landwirtschaft geschaffen werden sollen“, erklärte Bettina Rocha von der DVS. Das bedeutet u.a. dass nicht nur die etablierten Beratungseinrichtungen gefördert werden könnten, sondern auch Initiativen aus dem Umfeld der Regionalbewegung, die jetzt bereits schon vielerorts Transformationsprozesse anregen und wichtige Treiber*innen der dringend benötigten Innovationen rund um die Landnutzung sowie der regionalen Verarbeitung und Vermarktung sind. Vorausgesetzt: Bund und Länder erkennen diese Möglichkeiten jetzt an und formulieren die Förderberechtigung nicht ausschließlich für die klassische Agrarberatung.
Die Regionalbewegung fordert daher, dass die Bund- und Länderverantwortlichen jetzt prüfen müssen, welche Rolle der Bundesverband der Regionalbewegung e.V., die Landesverbände der Regionalbewegung sowie die im Verband organisierten Regionalinitiativen aufgrund ihrer vielfachen Expertisen als Beratungs-/Vernetzungs- und Multiplikationsdienstleistende zum Themenfeld „Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und Netzwerke sowie anderer Kooperationen mit Erzeuger*innen“ einnehmen können. „Im Nationalen GAP Strategieplan sowie in der Umsetzung des ELER durch die Länder müssen hier v.a. im Rahmen der förderrechtlichen Maßnahmen unter Artikel 71 „Zusammenarbeit“ und Artikel 72 „Wissensaustausch und Information“ entsprechende Möglichkeiten geschaffen werden“, so Brigitte Hilcher abschließend.
Ziel der Regionalbewegung ist es, den Aufbau regionaler Wertschöpfungsketten und die regionale Vermarktung voranzubringen. Dafür werden die Teilnehmenden über die gezielte Ansprache der Verantwortlichen für den Nationalen GAP-Strategieplan in den Bundesländern und im Bundeslandwirtschaftsministerium ab sofort gemeinsam werben und sensibilisieren.
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