Die neue Bundesregierung will die Gründung von Dorfläden „von Bürgern für Bürger“ im Vereins- oder Genossenschaftsrecht erleichtern. Darüber freuen sich der ZdK in Hamburg und das Dorfladen-Netzwerk.
Im Koalitionsvertrag der neuen CDU-/CSU-/SPD-Bundesregierung ist auf Seite 111 ff. folgender Passus zu lesen:
„Bürgerschaftliches Engagement
Unser Gemeinwesen ist auf die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger angewiesen. Ihre Möglichkeiten zum Engagement wollen wir weiter fördern. In Deutschland engagieren sich Menschen aller Altersgruppen in den unterschiedlichsten Bereichen: Sie betätigen sich bei der Feuerwehr und im Katastrophenschutz, in Gewerkschaften und Sozialverbänden, in Sportvereinen, in Kirchengemeinden und nationalen wie internationalen Hilfsorganisationen, in Nachbarschaftsinitiativen und Selbsthilfegruppen, in der Bildung und in kulturellen Einrichtungen. Die Zivilgesellschaft und das Engagement der Bürgerinnen und Bürger halten unser Gemeinwesen zusammen und machen es erst lebendig.
Wir wollen die Voraussetzungen für ehrenamtliches Engagement verbessern. Die Erfahrungen, die im bürgerschaftlichen Engagement gemacht werden, und die Ideen, die dort entstehen, werden wir verstärkt aufnehmen. Wir wollen für mehr Anerkennung für das Engagement aller Generationen und die Arbeit im Ehrenamt sorgen. Ein Signal der Anerkennung ist der Deutsche Engagementpreis. Wir unterstützen und fördern die Arbeit der Wohlfahrtsverbände. Soziale Innovationen auch von Sozialunternehmen sind unterstützungswert.
Wir wollen die Gründung unternehmerischer Initiativen aus bürgerschaftlichem Engagement (z. B. Dorfläden, Kitas, altersgerechtes Wohnen, Energievorhaben) erleichtern. Für solche Initiativen soll eine geeignete Unternehmensform im Genossenschafts- oder Vereinsrecht zur Verfügung stehen, die unangemessenen Aufwand und Bürokratie vermeidet.“
Der Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften e.V. (ZdK) in Hamburg engagierte sich in den letzten Jahren nicht nur für die klassischen Genossenschaften, sondern auch für die Rechtsform „wirtschaftlicher Verein“ (w.V.) als kostengünstige Mini-Genossenschaft insbesondere für Bürger-Dorfläden mit deutlich weniger als 500.000 € Jahresumsatz. Der frühere ZdK-Vorsitzende Dr. Buchard Bösche hatte sich auch für eine Petition an den Bundestag engagiert um parallel zur neuen Rechtsform UG („Mini-GmbH“) eine neue Rechtsform als „Mini-Genossenschaft“ zu etablieren, insbesondere für Selbsthilfeeinrichtungen wie einen Bürger-Dorfladen mit 50, 100 oder über 150 Mitgliedern. Das Bundesministerium der Justiz hatte deshalb bereits einen Referentenentwurf für die Einführung einer „Kooperationsgesellschaft (haftungsbeschränkt)“ erarbeitet, aber bisher noch nicht in den Bundestag eingebracht.
„Es wird nun eine Studie geben, die ermitteln soll, ob ein Bedarf an einer solchen Rechtsform besteht und was es für Auswirkungen hätte, wenn diese beschlossen würde. Diese soll im 4. Quartal 2014 veröffentlicht werden“, schrieb der Vorstand des ZdK Mitte Dezember 2013 in einem Weihnachtsbrief an seine Mitglieder.
Bis ein neues Gesetz zur Einführung einer neuen Rechtsform für bürgerschaftliche, wirtschaftliche Selbsthilfeeinrichtungen im Bundestag beschlossen wurde, wird sicherlich noch einige Zeit dauern. In Niedersachsen streben deshalb die Dorfladen-Gründungsinitiativen in Adelheidsdorf bei Celle, Rhade im Landkreis Rotenburg (Wümme) und Bolzum (Region Hannover) den wirtschaftlichen Verein (w.V.) als Rechtsform an und hoffen auf die Verleihung der Rechtsfähigkeit durch die jeweils zuständigen Landkreise.