Verleihung der Rechtsfähigkeit für w.V.

Verleihungsurkunde_kleinDer Landkreis Verden hat dem am 26.5.2010 neugegründeten Dorfladen Otersen w.V. die Rechtsfähigkeit verliehen.Wirtschaftliche Vereine (w.V.) erhalten ihre Rechtsfähigkeit nicht wie die ideellen, gemeinnützigen Vereine durch Eintragung ins Vereinsregister, sondern durch staatliche Verleihung. Dafür sind die Bundesländer zuständig. In Niedersachsen wurde diese Aufgabe den Landkreisen übertragen.

Die Satzung für den am 26.5.2010 neugegründeten Dorfladen Otersen w.V. mit künftig über 100 Bürgern als Mitglieder und künftig gut 100.000 € Bürger-Eigenkapital wurde vom Zentralverband deutscher Konsumgenossenschaften ZdK in Hamburg in Anlehnung an das Genossenschaftsrecht aufgestellt. Das Rechts- und Kommunalamt des Landkreises Verden als Genehmigungs- und Aufsichtsbehörde hatte diese Satzung vor der Gründung umfassend und konstruktiv geprüft – ohne jedoch inhaltliche Bedenken zu haben. Die Anregungen des Kommunalamtes wurden vom neuen Verein jedoch dankend aufgenommen und die Satzung ergänzt. In einem umfassenden „Antrag auf staatliche Verleihung der Rechtsfähigkeit“ hat der neue Dorfladen-Verein detailliert begründet und auf die Besonderheiten eines Dorfladen „von Bürgern für Bürger“ zur Sicherung der Nahversorgung in strukturschwachen ländlichen Regionen hingewiesen.

Mit Schreiben vom 3.6.2010 hat der Landkreis Verden die am 26.5.2010 beratene und in großer Einmütigkeit beschlossene Satzung genehmigt. „Die Regelungen der Satzung beinhalten einen angemessenen Gläubiger-, Kunden- und Mitgliederschutzt“ attestierten die Juristinnen des Landkreises Verden, genehmigten die Satzung ohne Auflagen und übersandten die Verleihungsurkunde.

Verleihungsurkunde vom 3.6.2010_Verleihung der Rechtsfähigkeit Kopie

Schreibe einen Kommentar