Die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) ersetzt seit 2023 die bisherige Krankmeldung in Papierform.
Wichtig zu beachten: Arbeitnehmer sind weiterhin verpflichtet, ihre Arbeitsunfähigkeit unverzüglich dem Arbeitgeber anzuzeigen und die voraussichtliche Dauer der Arbeitsunfähigkeit anzugeben (gemäß § 5 Abs. 1 EFZG).
Wird diese Mitteilungspflicht nicht rechtzeitig erfüllt, kann unter Umständen eine Abmahnung gerechtfertigt sein.
Hinweis: Diese Information dient lediglich der allgemeinen Orientierung und stellt keine Rechtsberatung dar. Für eine verbindliche Auskunft wenden Sie sich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Der Dorfladen Bolzum, ein zentraler Treffpunkt und Herzstück des Ortes, wurde am 26. Oktober 2024 für sein herausragendes Engagement und seine Bedeutung für die Region geehrt. Der Verein „Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland e. V.“ verlieh dem Bolzumer Dorfladen den Titel „Dorfladen des Jahres 2024“, begleitet von einer feierlichen Zeremonie und großem Interesse aus der Dorfgemeinschaft und darüber hinaus.
Die Laudatio wurde von Anton Brand, dem Zweiten Vorsitzenden des Vereins, gehalten. In seiner Ansprache lobte Brand das Konzept des Dorfladens Bolzum, das auf Gemeinschaft, Mut und Eigeninitiative aufbaut. Seit der Eröffnung im Jahr 2015 fungiert der Dorfladen nicht nur als Nahversorger, sondern auch als lebendiger Treffpunkt für die Bewohnerinnen und Bewohner. „Hier sind Bürgerinnen und Bürger mehr als nur Kunden – sie sind Investoren, Betreiber und Teilhaber an einem lebendigen Projekt, das das Dorfleben bereichert,“sagte Brand. Der Laden bietet regionale Produkte an und unterstützt so die lokale Wirtschaft, während das Dorfcafé zu einem Ort der Begegnung geworden ist.
Kürzlich hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) geurteilt, dass Händler in ihrer Werbung mit Preisreduzierungen immer den niedrigsten Preis der letzten 30 Tage angeben müssen. Dies gilt auch dann, wenn die Ware zwischendurch teurer war.
Es soll damit verhindert werden, dass Händler die Kunden in die Irre führen, „indem sie den angewandten Preis vor der Bekanntgabe einer Preisermäßigung erhöhen und damit gefälschte Preisermäßigungen ankündigen“.
Die Prozentangaben müssten sich laut der Richter beim EuGH somit immer auf den günstigsten Preis der letzten 30 Tage und nicht auf den zuletzt geltenden Preis beziehen.
Gemeinschaftliches Bürger-Projekt erhält Anerkennung für herausragendes Engagement und nachhaltige Dorfversorgung
Die Auszeichnung „Dorfladen des Jahres 2024“ wird an den Dorfladen Bolzum vergeben. Die Ehrung wird vom Verein „Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland e. V.“ verliehen, der es sich zur Aufgabe gemacht hat, herausragende Leistungen und besondere Initiativen in Dorfläden mit dieser Auszeichnung zu würdigen. Der Dorfladen Bolzum überzeugte die Jury mit seinem beispielhaften Engagement für die Dorfgemeinschaft, seinem innovativen Konzept und seinem Beitrag zur lokalen Versorgung.
Im März 2015 hat der Dorfladen Bolzum als Bürger-Projekt seine Pforten geöffnet. Das Besondere an diesem Konzept ist, dass die Bürgerinnen und Bürger nicht nur als Kunden fungieren, sondern zugleich auch als Investoren, Betreiber sowie Nutzer und Nutznießer des Ladens. Dieses Modell stärkt nicht nur die regionale Wirtschaft, sondern fördert auch den Gemeinschaftssinn und die Eigenverantwortung der Dorfbewohner.
Die feierliche Verleihung der Auszeichnung findet am 26.10.2024 in Bolzum im Rahmen eines Festaktes statt. In Anwesenheit von Vertretern des Vereins „Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland e. V.“ sowie lokaler Persönlichkeiten wird der Dorfladen Bolzum für seine besondere Rolle als Begegnungsort und Versorgungszentrum geehrt. Diese Auszeichnung unterstreicht die Bedeutung von Dorfläden als zentrale Anlaufpunkte im ländlichen Raum und würdigt den besonderen Einsatz der Betreiber und des gesamten Teams sowie der dortigen Bürgerinnen und Bürger.
Die Veranstaltung in Bolzum wird die Bedeutung solcher Einrichtungen für den Zusammenhalt und die Stärkung ländlicher Strukturen in Deutschland hervorheben.
Im Rahmen der Grüne Woche 2024 fand in Berlin die Mitgliederversammlung des Bundesverbandes der Regionalbewegung statt. Unser 2. Vorsitzende Anton Brand (Gleiritsch) und unser 1. Vorsitzender Günter Lühning (Otersen) vertraten unseren Verein. Für Peter Böhmer, Geschäftsführer des Farchanter Dorfladens gab es viel Lob und Applaus, für die gute Ausrichtung des mehrtägigen 11. Bundestreffens der Regionalbewegung in Farchant, das im Sommer letzten Jahres über 200 Teilnehmende in den Landkreis Garmisch-Partenkirchen lockte.
Auf dem Stand 10 „Ländliche Regionen“ in der Halle 23 des Bundeslandwirtschaftsministeriums hat der Vorstand des Vereins Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland e.V. an den letzten 4 Tagen der Grüne Woche in Berlin persönlich und mit einer 4-minütigen Videopräsentation über die ländliche Nahversorgung durch bürgerschaftlich organisierte Dorfläden informiert und viele Gespräche mit interessierten Besuchern geführt.
Berlin. „Wir DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland erklären uns mit den landwirtschaftlichen Familien-Betrieben in Deutschland solidarisch, denn ohne die bäuerliche Landwirtschaft gäbe es in unseren Dorfläden keine echten, regionalen Lebensmittel, mit denen wir uns als kleinen Geschäfte von den großen Ketten absetzen können.
Berlin. Am 26. Januar besuchten 60 Diplomatinnen und Diplomaten aus verschiedenen Kontinenten bei der Grüne Woche die Akteure des Vereins „Die DORFbegegnungsLÄDEN in Deutschland“. Technisch gut ausgestattet mit Kopfhörern und Simultan-Übersetzungen konnten sie dem Bericht des Vereinsvorsitzenden Günter Lühning gut folgen.
Berlin. Vier Tage lang präsentierte sich der bundesweit aktive Verein DORFbegegnungsLÄDEN mit Akteuren aus zwei Bundesländern bei der Grüne Woche in Berlin. Gleich am ersten Messetag besuchte Landwirtschaftsminister Cem Özdemir und der Agrarausschuss des Deutschen Bundestages die Dorfläden, bei denen es neben Informationen auch regionale Lebensmittel vom veganen Brotaufstrich, über Bergkäse bis zur Hirsch-Salami aus dem Zugspitzland zu verkosten gab.